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Aktionsgericht – für mehr Bio-Regio in der Gemeinschaftsverpflegung

Die Gemeinschaftsverpflegung bietet die Chance, den Anteil des Absatzes von ökologischen und regionalen Produkten in Stadt und Land durch große, regelmäßige Abnahmemengen zu erhöhen. Das Aktionsgericht ist eine Antwort darauf, wie die Vision einer Gemeinschaftsverpflegung der Zukunft für einzelne Aktionstage Wirklichkeit werden kann – und wie alle daran beteiligten Akteur:innen daraus für ihre Alltagspraxis schon heute ganz konkret lernen können.

Wirkung

Das Aktionsgericht fungiert als wirkungsvolles Instrument zur Bewusstseinsbildung über den Wert regionaler und nachhaltig produzierter Lebensmittel. Dies geschieht zum einen bei den Endkund:innen, welche über verschiedene Informationsmedien (Infomails, Flyer, Aufsteller, etc.) in den Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen über die Aktion informiert werden, sowie bei den Kantinen-/ Cateringbetreiber:innen und insbesondere auch den Köch:innen und Küchenchef:innen, die im Rahmen der Aktion die Gelegenheit bekommen, die Produzenten:innen direkt zu besuchen. Weiterhin kann eine gut strukturierte Pressearbeit für eine breite Kommunikation der Inhalte des Aktionsgerichts sorgen.

Allgemein trägt die Förderung von bio-regionalen Lebensmitteln nicht nur zum Klimaschutz durch kurze Transportwege und die Reduktion von Düngereinsatz bei, sondern fördert auch den Biodiversitäts- und Trinkwasserschutz durch den Verzicht auf Pestizide. Zugleich stärkt es die regionale Wirtschaft.

Aufwand

Der größte Aufwand liegt in der Zeit, die die Menschen für die Organisation aufbringen. Der zeitliche Rahmen für Vorbereitung, Konzeption, Durchführung und Nachbereitung eines Aktionsgerichts liegt bei etwa fünf bis sechs Monaten. In diesem Zusammenhang ist vor allem die frühzeitige Information und Akquise der teilnehmenden Fachbetriebe – insbesondere der umsetzenden Küchen - entscheidend.

Die optimale Konstellation für die Organisation und Durchführung des Aktionsgerichts besteht aus einem:r “Ermöglicher: in” und einem:r “Macher:in”. Beide Rollen sollten aus der Region heraus besetzt werden.  Jemand aus dem Regional-Moderator:innen Team übernimmt die Rolle als Ermöglicher:in, vernetzt, kommuniziert, macht öffentlich und plant den Ablauf und die Arbeitstreffen (konzeptionelle und pressebezogene Arbeit). Diese Person fungiert als Ansprechpartner:in für das Aktionsgericht. Die Macher:in kommt aus der Praxis, verfügt über gute Kontakte in Küchen und Kantinen und bringt fachliche Expertise ein, einschließlich Vorschlägen für ökologische Zutaten aus der Region sowie Rezeptanregungen für das Aktionsgericht.

Kosten

Kosten können z. B. für Transport sowie die Kommunikation entstehen, einschließlich Bilder, Pressemitteilungen und Infoblätter für die Kantinen. Die geschätzten Ausgaben belaufen sich auf etwa 500 bis 1.500 Euro.

Kooperationspartner

Kooperationspartner:in dieser Aktion ist die Schweisfurth-Stiftung.

Unterstützung

Ein begleitender Leitfaden skizziert die erforderlichen Schritte zur Planung und Durchführung des Aktionsgerichts als Instrument zur Intensivierung des Einsatzes bio-regionaler Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung.

Hier findet ihr den Leitfaden „Das WERTvolle Aktionsgericht“:

https://wertvoll.stoffstrom.org/2023/12/19/leitfaden-das-wertvolle-aktionsgericht-veroeffentlicht/

Bei Fragen wendet euch an: info@schweisfurth-stiftung.de


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