Bürgergenossenschaften Energiegemeinschaften
Beschreibung
Bürgergenossenschaften sind genossenschaftlich organisierte Unternehmen, bei denen die Bürger*innen selbst die Initiative ergreifen und der Gemeinschaft vor Ort Dienstleistungen erbringen und/oder Produkte anbieten. Diese immer beliebtere Organisationsform wird in besonderer Weise den spezifischen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht, weil sie eben „von den Bürger*innen für die Bürger*innen“ entsteht.
Aufgrund des Genossenschaftsmodells sind Bürgergenossenschaften nicht spekulativ und fördern die Gemeinschaft und die Menschen auf nachhaltige Weise, im allgemeinen Interesse, nach den Grundsätzen der Solidarität und in einem demokratischen und partizipativen Kontext.
Im speziellen Fall sind Energiegemeinschaften juristische Personen ohne Erwerbszweck, die von lokalen Behörden, Unternehmen, Betrieben oder Privatpersonen gebildet werden und sich dazu entschließen, sich mit einer Infrastruktur zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen auszustatten.
Ziel ist hier die Aufklärung und Unterstützung bei der Gründung einer solchen Organisation.